Im Namen des Mobs

Das Urteil des Stadtpark-Prozess am Landgericht Hamburg sorgt zurzeit für jede Menge Zündstoff in der öffentlichen Debatte.

In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2020 haben sich mehrere Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren im Stadtpark Hamburg sexuell an einem 15-jährigen Mädchen vergangen. Die Täter sollen ihr wehrloses Opfer im Wechsel stundenlang vergewaltigt haben und sich dabei sogar teilweise gegenseitig gefilmt haben, wobei die Videos unwiederbringlich gelöscht wurden. Keine Zeugen. Keine Anzeichen von Gewalteinwirkung. Wichtigstes Indiz: die Spermaspuren an der Kleidung des Mädchens, welche neun der Angeklagten zugeordnet werden konnte, jedoch keine Aussage darüber enthielten, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht (→ wie bzw. unter welchen Kriterien DNA-Mischspuren als Beweismittel gewürdigt werden, kann zum besseren Verständnis beispielsweise in diesem BGH-Urteil nachgelesen werden).

Die Ermittlungen galten in diesem Fall als besonders schwierig, doch die Jugendstrafkammer verkündete am 28.11.2023 folgendes Urteil: Neun der zehn Angeklagten wurden für schuldig befunden, einer wurde freigesprochen. Bereits zuvor war ein ursprünglich elfer Tatverdächtiger freigesprochen worden. Gegen einen der Verurteilten wurde eine Freiheitsstrafe und gegen acht Vorbewährungen zwischen einem und zwei Jahren verhängt. Vier der Verurteilten besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft und fünf hatten ausländische Staatsbürgerschaften, wobei die Staatsangehörigkeit bei zwei der Täter offenbar zunächst unklar war. In einem anderem Bericht sollen es hingegen fünf Deutsche gewesen sein, die Übrigen waren ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane sowie ein Armenier. Die Auflistung mutet zwar wie der Anfang eines Witzes an – zu Lachen gibt es bei diesem Fall jedoch nichts.

Die vorsitzende Richterin wird seither im Netz massiv angefeindet und bedroht. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit seien die verhängten Strafen viel zu gering. Hierzu ist zu erwähnen, dass § 18 Absatz 1 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, wobei gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Jugendstrafe so zu bemessen ist, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Denn im Jugendstrafrecht stehen nicht etwa Sühne oder Vergeltung im Vordergrund, sondern die Resozialisierung des Täters. Das bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass der jugendliche Straftäter die Chance erhalten soll, seine Tat zu bereuen und wieder auf den rechten Pfad zurückzukehren. Die internationale Forschung ist schon lange zu dem Ergebnis gelangt, dass härtere Strafen Straftaten generell nicht verhindern. Insbesondere bei Jugendlichen haben sie laut Hirnforschung keinen abschreckenden Effekt. Harte Strafen erfüllen laut dem Soziologen und Kriminologen Dietrich Oberwittler „primär symbolische Bedürfnisse der Bekräftigung moralischer Normen (acting out), können jedoch Kriminalität kaum verhindern“.

Über einen Großteil der Berichterstattung kann man jedenfalls nur den Kopf schütteln. Die TAZ hält sich in ihrem Artikel vom 1. Dezember nicht lange mit dem Sachverhalt auf und geht direkt dazu über, die Richterin als Heldin zu feiern. Den Begriff „Opfer“ sucht man im gesamten Text vergeblich, nicht einmal das „Mädchen“ wurde als solches bezeichnet. Für die Redaktion ist sie bloß die „15-Jährige[n]“. Das stimmt nachdenklich.

Die juristische Fachwelt schlägt sich nach meiner Beobachtung überwiegend auf die Seite der Richterin, als ginge es um widerstreitende Lager (wütender Mob versus Juristen?), und verteidigt das Urteil der Jugendstrafkammer, was nicht wirklich überrascht. Auch der Hamburger Richterverein verteidigte mit entsprechender Presserklärung vom 29. November die Richterin und verurteilte die Attacken und Gewaltaufrufe gegen sie. Leider hat man es auch hier versäumt, ein paar ebenso mitfühlende Worte zugunsten des Opfers und dessen Angehörige hinzuzufügen.

Das Portal Nius.de greift das Thema gemäß populistischer Tradition reißerisch und emotionalisierend auf und reitet undifferenziert auf den Migrationshintergrund aller Angeklagten herum, jedoch geht es überraschenderweise keineswegs bloß um Hetze, sondern man schneidet immerhin auch die Bedeutung der Tat für das Opfer an. Von „Demütigung“ und „Martyrium“ ist hier die Rede. Eine nähere Auseinandersetzung blieb zwar aus, aber wenigstens verlor diese Redaktion das Opfer nicht komplett aus den Augen.

Dass in den Medien und in der öffentlichen Debatte nun fast ausschließlich die Richterin in den Fokus gerückt wird, ist bizarr und irgendwie respektlos gegenüber dem Opfer und dem, was es erleiden musste. Zunächst dachte ich wohlwollend, dass die Leute aus Schamgefühl die Taten und ihre Umstände ausklammern und gewissermaßen dissoziieren, weil die Brutalität kaum zu ertragen ist. Aber nachdem ich mir im Internet näher angeschaut habe, welche Meinungen die Leute zu dem Fall so von sich geben, habe ich mittlerweile vielmehr den Eindruck, dass viele von ihnen in Wahrheit null Interesse an dem Geschehenen haben, sondern nur auf den vorbeifahrenden Hass-Zug aufspringen, weil er es ihnen ermöglicht, sich willkürlich aber dafür umso lauter zu empören, nur weil sie gerade ein Ventil für ihre eigenen Probleme oder eine Bühne für ihr narzisstisches Mitteilungsbedürfnis benötigen. Alle wollen da irgendwie mitmischen und vorzugsweise hassen, egal ob es die Richterin trifft, die im Grunde nur ihre Arbeit verrichtet, die Täter oder die Politiker die angeblich nichts tun wollen, um ihre Bürger zu schützen. Hauptsache mithaten! Von der psychosozialen Dynamik ist da im Grunde kein allzu großer Quantensprung zwischen denen, die im Hassrausch schwelgen und der angeprangerten Gruppenvergewaltigung.

Leider macht sich kaum jemand noch die Mühe zu recherchieren, was da genau in dieser Nacht passiert sein könnte, wie der Tathergang ausgesehen haben könnte, wie sich das Opfer in diesen qualvollen Stunden gefühlt haben muss, wie es seine zukünftige Entwicklung prägt und – ja – auch wie die Täter mit der Tat und dem Prozess leben müssen. Auch Letzteres kann und darf man hinterfragen, sofern man überhaupt ein aufrichtiges Interesse daran hat, die Dimension der Geschehnisse zu begreifen. Nein, stattdessen kollidieren in sämtlichen Social Media und Kommentarbereichen der Nachrichenportale der wütende Mob, Juraroboter, pietätlose Journalisten und andere emotionale Einzeller. Traurig.

In Griechenland debattiert die Öffentlichkeit ihre Verbrechen übrigens nach meiner Beobachtung etwas anders, um mal einen kurzen Vergleich zu ziehen. Zwar tauscht man sich ebenfalls sehr emotional aus und teilweise sogar emotionaler, aber weitestgehend ad rem, also zur Sache. Insbesondere wenn Kinder oder junge Menschen betroffen ist. So etwa im Mordfall Caroline, der vor zwei Jahren für Entsetzen gesorgt hatte, als eine junge Frau von ihrem Ehemann im Beisein ihres gemeinsamen Babys ermordet wurde.

Hierzulande ist man leider immer sehr schnell sehr weit weg vom eigentlichen Thema, was gewisse Zweifel an der Empathiefähigkeit der deutschen Gesellschaft weckt.

Ein gut recherchierter Artikel und der bisher einzige, der das Thema mit dem gebotenen Feingefühl und journalistischem Verantwortungsbewusstsein behandelt, ist jedenfalls im Abendblatt nachzulesen. Erst durch diesen Artikel erfuhr ich bei meinen Recherchen wie der Name des Opfers lautete: Sabine. Durch die Tat sei in Sabine etwas „gestorben“, gab sie an. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Im Übrigen missbillige ich die Art und Weise, mit der sämtliche Kritiker des Urteils und des Strafmaßes über einen Kamm geschert werden. Nicht nur Juristen, die imstande sind, den Prozess in seiner Komplexität zu verstehen, haben das Recht auf eine Meinung, sondern jeder. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Meinung und das Rechtsempfinden von Juristen und Richterkollegen steht auch keinesweg über die der übrigen Bürger, auch wenn dies gerne so suggeriert wird. Sollte ein demokratisches Rechtssystem im Laufe seiner Entwicklung tatsächlich zu kompliziert geworden sein, sollte ein Weg gefunden werden, es dem Verständnis durch den Bürger zugänglich zu machen. Da sind klar Gesetzgeber und Bildungspolitik gefragt. Denn schließlich ergeht das Urteil nicht im „Namen der Rechtsexperten“, sondern bekanntlich Im Namen des Volkes.

Killing me softly with his….violine!

Musik spielte schon immer eine große Rolle in meinem Leben. Jedes Mal, wenn ich ein neues Lied entdeckte, das mich innerlich berührte, war das ein bisschen wie Liebe auf den ersten Blick. Anschließend konnte ich nicht genug davon kriegen und hörte es rauf und runter.

So erging es mir neulich auch mit dem unten verlinkten Tangostück, allerdings war es keineswegs eine Neuerscheinung, sondern im Gegenteil ziemlich alt. In welchem Jahr es genau aufgenommen wurde, konnte ich leider nicht herausfinden. Über Hinweise im Kommentarbereich würde ich mich freuen.

Raúl Kaplún (*11.11.1910 – †23.01.1990) war ein berühmter argentinischer Tangokomponist und ein begnadeter Violinist jüdischer Abstammung. Soweit bekannt ist, studierte er zunächst bei Marcos Sadoski, anschließend bei José Fraga und schließlich beim Deutschen Edmund Weigand. Weil er sich weigerte, der Partido Justicialista (Peronistische Partei) beizutreten, wurde seine Band aus dem Radio verbannt.

Leider existieren nur sehr wenige Aufnahmen von Kaplún. Eines davon habe ich erst vor kurzem für mich entdeckt. Auf Milongas werden solche Stücke kaum gespielt.

Das Stück „Tierra Querida“ läuft bei mir in den letzten Tagen auf Dauerschleife. Es beginnt eigentlich total banane, d.h. wie die musikalische Untermalung eines alten Schwarz-Weiß-Cartoons, aber gegen Ende ab 2:06 folgt schließlich eine ca. 20 sekündige Violinensequenz, die mich regelrecht in die Knie zwingt…. Perfekt und nicht perfekt zugleich.

Persönlich habe ich nie auch nur einen einzigen Ton aus einer Violine bekommen, der diese Bezeichnung verdient. Aber ich schätze, dass jahrelanges Üben da nur die halbe Miete ist. Man muss wohl absolut frei sein im Herzen von sämtlichen Konventionen und Regeln, um so spielen zu können. Wie Gottes Idee eines Violinenspiels!

Ach…was soll ich als kleine Tanguera noch groß dazu sagen? Kaplún war ein Rockstar, von dem es leider viel zu wenige Aufnahmen gibt.

Eins mit der Musik

[Warnung: der Beitrag enthält SPOILER zum Film „Rogue One: A Star Wars Story“]

Es dauert für gewöhnlich eine ganze Weile, aber wenn man mitten im Tangoleben angekommen ist, also schon diverse Kurse und Workshops in petto hat, regelmäßig Milongas besucht und die ersten Kontakte geknüpft hat, baut man die anfänglichen Hemmungen und Unsicherheiten langsam aber sicher ab. Zumindest erging es mir so. Mit zunehmender Erfahrung plagten mich nun nicht mehr diese anfänglichen, eher banalen Sorgen, ob ich etwa gut genug tanze oder mein Outfit richtig sitzt usw. Wichtig war von nun an nur der besondere Moment, den man mit diesem einen Menschen teilt.

Obwohl ich ab diesem Entwicklungsstadium wesentlich offener und entspannter in die Begegnungen hineinging, überforderte mich manchmal die Intimität, die das Tangotanzen nunmal unweigerlich erzeugt. Diese kommt ohne große Ankündigung wie aus dem Nichts! Cabeceo – fertig – los! Irgendwie erschien und erscheint diese rasante Entwicklung unnatürlich, vor allem wenn man bedenkt, wie lange es in anderen Lebensbereichen dauert bis Menschen sich einander annähern. Beim Tango ist es anders: plötzlich findet man sich in den Armen eines Fremden wieder und das nicht selten sogar mehrmals an einem Abend. Und dann geht es auch schon unmittelbar los, dieses ständige Geben und Nehmen von Energie….Wärme….und was weiß ich nicht alles.

Damit mich diese Intimität in der Abrazo nicht zu sehr überfordert, suchte ich nach einer Art Anker. Diesen fand ich letztendlich in der Musik. Beim Tanzen genauer hinzuhören, also meine Aufmerksamkeit gezielt auf die Melodien, Rhythmus und einzelne Instrumente zu richten, brachte nicht nur meine Gedanken und Gefühle zur Ruhe, sondern leitete mich zugleich an. Um diesen geistigen Fokus bewusst einzuläuten, dachte ich mir zunächst folgendes Mantra aus:

Ich bin eins mit der Musik

Dahinter verbirgt sich offen gestanden lediglich mein Wunschdenken, meine Bewegungen zum Ausdruck der Musik werden zu lassen bzw. sie mit ihr in Einklang zu bringen ohne(!) mir dabei untreu zu werden. Nach diesem Spagat strebe ich im Tango und er ist alles andere als leicht. Es gelingt mir bislang nur selten, aber dann freue ich mich umso mehr! Denn obwohl ich schon eine zeitlang Tango tanzte, hatte ich mich mit der Musik und der Musikalität bis dato kaum befasst. Erst vor kurzem habe ich überhaupt damit begonnen. Dabei scheint die Musik der Schlüssel zum Tangohimmel zu sein. Man tanzt Tango schließlich nicht trotz der Musik, sondern gerade wegen der Musik.

Als Science-Fiction-Fan musste ich bei meinem Mantra-Entwurf zwangsläufig an ein Zitat aus „Rogue One: A Star Wars Story“ aus dem Jahr 2016 denken, nämlich an das legendäre Mantra des blinden Kriegermönchs Chirrut Îmwes (gespielt von Donnie Yen), welches übersetzt lautet: „Ich bin eins mit der Macht. Die Macht ist mit mir.“ (orig. I am one with the Force, and the Force is with me.). Von dieser Figur war ich schwer beeindruckt. Mit diesem Mantra bekannte sich der machtsensitive Mönch, welcher Mitglied des Ordens Wächter der Whills (Guardians of the Whills) war, die Macht zu kennen, zu achten und zu spüren, sich ihr hinzugeben, sich in Harmonie und Einklang mit ihr zu befinden und sich somit ihrer wohlwollenden Unterstützung jederzeit gewiss zu sein.

Diese Interpretation wird nicht zuletzt auch durch die ebenfalls von Chirrut gepredigte Langfassung gestützt „Die Macht ist mit mir. Ich bin eins mit der Macht. Und ich fürchte nichts, weil alles so ist wie die Macht es will“ (orig. The Force is with me, and I am one with the Force. And I fear nothing, because all is as the Force wills it.). Gemäß ihrer religiösen Praxis zogen die Wächter es jedenfalls vor, die Macht und ihre Präsenz zu spüren, wohingegen im Vergleich hierzu, die Jünger der Whills (Disciples of the Whills) sich mehr damit beschäftigten, ihr zuzuhören und ihren Willen zu ermitteln (Quelle: Lucasfilm Ltd. LLC, The World Disney Company. „Rogue One: A Star Wars Story“. Regie: Gareth Ewards, 2016.)

Was das mit Tango zutun hat? – Nun, die Welt des Tango Argentino ähnelt ebenfalls einem religiösen Kult und die Praktizierenden hegen nicht selten eine spirituelle Haltung zu Musik und Tanz.

Die Musik leitet den Tänzer im Grunde so an wie die Macht den gläubigen Mönch. So wie die Macht alle Materie, also alles Lebende und Nicht-Lebende bedingt, durchströmt und zusammenhält, so ist auch die Musik die unverzichtbare zentrale Kraft, die das Tanzen bzw. Tanzenwollen sowie letztendlich alles, was sich im Tango und auch zwischen den Zeilen abspielt, überhaupt kausal ermöglicht.

Motiviert durch mein obiges Wunschdenken und inspiriert von Chirruts Worte, ergänzte ich mein zweites Tangomantra und denke mir oft noch heute zu Beginn einer Tanda:

Ich bin eins mit der Musik und die Musik ist mit mir

…möge die Musik auch mit euch sein. Immer. ;–)

Mit der Bahn hin…und dem Pkw wieder zurück

Wohin oder wann auch immer es gehen darf, ob nun vorwärts oder rückwärts, durch Raum oder gar Zeit, ich plädiere klar für den Erhalt der Individualmobilität!

Die Zeitmaschine, Spielfilm 1960

Warum? Nur auf den Massenverkehr zu setzen, ist unrealistisch und bringt’s einfach nicht. Gestern Abend, auf dem Heimweg von Köln, ist mein ICE bei Siegburg stehengeblieben und stand dort erstmal fast eine Stunde…im Tunnel…legte schließlich den „Rückwärtsgang“ ein und schmiss in Siegburg/Bonn alle Fahrtgäste raus. Abbruch. „Fahren Sie mit dem Nahverkehr zurück an den Kölner Hauptbahnhof.“, empfahl man uns. Grund war wohl eine defekte Oberleitung.

Offenbar nicht die erste in diesem Streckenabschnitt. Da fragt man sich so als Laie ganz naiv: Wie oft muss denn das Ding bitteschön repariert werden, damit es längerfristig funktioniert?

Wer auch immer die Verantwortung für die zahllosen Pannen und Verspätungen bei der Deutschen Bahn trägt, für mich steht fest: Ein Zug, der nicht fährt, ist nix wert.

Da tröstet der neue Werbespot der DB für „Mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit“ nicht besonders.

Fazit: Meine nächste innerdeutsche Reise erfolgt jedenfalls definitiv NICHT mit der Bahn!

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