Kommentar zur Tragödie in Mannheim

Die Polizei Mannheim trauert derzeit um ihren Kollegen und die Menschen fühlen mit! Am 31.05.2024 gegen Mittag kam es im Rahmen einer Kundgebung des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ zu einer Gewalteskalation, bei dem ein in Deutschland lebender 25-jähiger Afghane mit einem Messer mehrere Personen auf dem Marktplatz Mannheim attackierte. Der Tatverdächtige agierte dabei möglicherweise mit religiöser Motivation. Inmitten der Tatdynamik wurde der 29-jährige Polizeibeamte Rouven L. durch gezielte Messerangriffe im Kopf-Hals-Bereich so schwer verletzt, dass dieser kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag. Zuvor erlitt der Redner der geplanten Kundgebung, ein islamkritischer Aktivist, dem allem Anschein nach primär das Attentat galt, schwere Verletzungen. Ein Exekutivbeamter stoppte den Attentäter schließlich per Schusswaffeneinsatz.

Kaum jemandem dürfte die rege Berichterstattung entgangen sein. Während der Schock bei den Bürgern nach einer Woche ungemindert tief sitzt, führt die Politik Scheindebatten. Selbst die größten Schlafmützen unter unseren Volksvertretern geben sich urplötzlich als entschlossene Machertypen und leidenschaftliche Verfechter von Demokratie und Freiheit, was angesichts der heutige Wahlen unleugbar einen gewissen Beigeschmack hat. Und Experten ebenso wie Wichtigtuer überschlagen sich mit unausgegorenen Analyseversuchen.

Mich persönlich ermüden offen gestanden diese peinlich-leeren Kampfansagen vonseiten unserer Politiker. Diese werden nur von hohlen und überflüssigen Phrasen wie „Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht.“ übertroffen, mit denen man dann kurz darauf wieder einen Gang herunterzuschalten versucht, weil man ganz genau weiß, dass man den Mund zu voll genommen hat. Gerne hätte ich in diesem Punkt einmal Unrecht. Die Zeit wird es zeigen…

Und was mich fast so betroffen macht wie die Tat selbst, ist, dass es heute kaum noch Raum für Trauer zu geben scheint. Als würde ein Großteil der Gesellschaft diese wichtige Stufe der Krisenbewältigung bewusst überspringen.

Tatsache ist, ein junger Mann ist bei der Erfüllung seiner Pflichten gestorben. Ein noch jüngerer hat ihn auf dem Gewissen und damit mal eben auch sein eigenes Leben in die Tonnen getreten. Mich interessiert, warum. Wer glaubt, dass am 31. Mai diese Tragödie begann, täuscht sich. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass sie an diesem Tag gipfelte. Dass solche Fälle komplexer sind, als es zunächst den Anschein hat und im Gesamtkontext betrachtet in einem anderen Licht erscheinen, zeigt zum Beispiel auch die Aufarbeitung des Falls Brokstedt:

Was die Ereignisse auf dem Markplatz Mannheim anbelangt, würde ich mir grundsätzlich mehr Solidarität wünschen, damit denjenigen, die die Tat instrumentalisieren, abfeiern oder die Opfer verhöhnen, ein klares Signal gesendet wird. Unsere Polizei mag nicht perfekt sein, aber wir haben nur diese und ihre Vertreter möchte ich gesund und munter sehen. Nicht demoralisiert. Und schon gar nicht unter der Erde. Deshalb und auch weil die Eingriffe auf Sicherheits- und Rettungskräfte in letzter Zeit deutlich zugenommen haben, trage ich die Schutzschleife. Diese kann man kaufen oder beispielsweise über die Initiative des Hessischen Innenministeriums auch kostenlos anfordern.

Wen neben Trauer oder Wut in diesen Tagen zusätzlich Angst plagt, dem möchte ich ans Herz legen, sich konstruktiv mit ihr auseinanderzusetzen. Statistisch gesehen ist es höchst unwahrscheinlich, Opfer eines Attentats, Amoklaufs oder Terroranschlags zu werden. Wer möchte, kann sich jedoch selbst informieren, aber bitte nicht in der Thematik verlieren. Ich empfehle das Buch des Terrorismusexperten Florian Peil „Terrorismus – wie wir uns schützen können.“ Die gedankliche Auseinandersetzung mit konkreten Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen kann – auch wenn es paradox erscheinen mag – beruhigend wirken und dem Gefühl der Hilfslosigkeit entgegenwirken.

Nehmt euch die Zeit zu trauern und solidarisiert euch!

Eine spannende Woche

Deutschland hat parteipolitisch eine ziemlich spannende Woche hinter sich. Das neue gegründete BSW betritt mit einem lauten Paukenschlag die Bühne. Die NPD wiederum geht mit Pauken und Trompeten immer weiter den Bach runter. Das ist mir einen Kommentar wert.

Samstag:

Spitzenpolitikerin Sahra Wagenknecht hielt beim Gründungsparteitag vom 27.01.2024 der von ihr gestifteten Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“, kurz BSW, eine beeindruckende und temperamentvolle Rede, in welcher sie den Finger in die Wunde der Nation legte, eine Vielzahl von Problemen in Deutschland ungeschönt aufs Tapet brachte und gegen die anderen Parteien heftig austeilte.

Zwar wurde sie in Fachkreisen dahingehend kritisiert, keine Lösungen anzubieten, allerdings würde das Aufzeigen detaillierter Lösungswege klar den Rahmen sprengen sowie den Zweck einer solchen Veranstaltung verfehlen. In erster Linie geht es schließlich darum, das „Baby“ zu präsentieren. Eventuell will man sich da auch vorerst bewusst nicht in die Karten gucken lassen. Aber zu erkennen, wo überhaupt die „Baustellen“ hierzulande zu lokalisieren sind, ist allemal mehr als andere Parteien in letzter Zeit vorweisen können. Diese verfolgen derzeit auch keine überzeugenden und spürbaren Problemlösungsstrategien. Nicht zuletzt deshalb erstarkt derzeit die AfD, die viele Menschen irrtümlich für eine gute Alternative halten, aber dazu später mehr.

Manchen mag es jedenfalls aufstoßen, wenn unverhohlen Personenkult betrieben wird. Grundsätzlich bin ich da auch eher skeptisch. Andererseits schwingt bei der Kritikern der BSW meist eine leichte misogyne Grundhaltung mit. Vermutlich gäbe es summa summarum weniger Nasenrümpfen, wäre der Parteistifter ein Kerl. Nebenbei bemerkt ist der Parteiname wohl ein Provisorium und wird in Zukunft umgeändert.

Einen Mangel an Kompetenz, Rückgrat oder Substanz kann man dieser Frau jedenfalls nicht vorwerfen, zumindest nicht ohne sich dabei lächerlich zu machen. Zu Recht gilt sie als eine der besten Rhetorikerinnen unter den deutschen Poltikern. Da könnten sich einige monotone Schlafmützen eine Scheiben abschneiden. Der Auftakt des BSW hat mich jedenfalls positiv überrascht. Hier ein ausführliches Video:

Dienstag:

Vier Tag zuvor wurde die rechtsextreme Partei „Die Heimat“, ehemals NPD, mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.2024 für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Ausrichtung der Partei sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dem Verfahren kommt nach meiner Einschätzung insofern Bedeutung zu, als dass es als eine Art Stresstest für künftige Verbote extremistischer Parteien fungieren könnte. Denn die Verfassungsrichter prüfen dabei dieselben Kriterien wie bei einem Parteiverbotsverfahren, sodass ein Verbot der rechtsextremen Partei zumindest möglich wäre. Ein entsprechender Antrag gegen die NPD ist zuletzt 2017 gescheitert, da das Gericht die Partei für zu klein und unbedeutend erachtete.

Zuletzt hatte das Gericht eher dahingehend von sich reden gemacht, recht großzügig mit den zahlreichen Grundrechtsverletzungen während der Pandemie umgegangen zu sein. Vor diesem Hintergrund hat mich die Begründung (siehe Youtube-Video) des Gerichts zugegeben besonders stolz und auch hoffnungsvoll im Hinblick auf einen solide funktionierenden Rechtsstaat gemacht. Andererseits wurde mit diesem Urteil bei genauer Betrachtung bloß ein wütender Gartenzwerg in die Schranken verwiesen, denn von der „Heimat“ ging zumindest aktuell keine nennenswerte Gefahr für Freiheit und Demokratie aus. Aber es war zumindest ein deutliches Warnsignal in Richtung Rechtsextremismus.

Die Rufe nach einem Parteiverbot der AfD werden in der Bevölkerung nun immer lauter. Diese bringt es bei den Umfrageergebnissen mittlerweile auf stattliche über zwanzig Prozent, gilt in vier Bundesländern als gesichert rechtsextrem und steht in den meisten zumindest unter besonderer Beobachtung.

Die NPD bzw. „Heimat“ war zu schwach für ein Parteiverbot. Die AfD könnte hingegen inzwischen zu stark sein, um verfassungsgerichtlich verboten zu werden. Wenn d.h. falls das Bundesverfassungsgericht mit einem entsprechenden Antrag beauftragt wird, ist zu hoffen, dass unsere Richterinnen und Richter ihrer Rolle als Hüter der Verfassung erneut gerecht werden und den nötigen Mumm an den Tag legen, selbst einer Partei den Riegel vorzuschieben, die bereits in den Bundestag eingezogen ist und nun sogar zahlenmäßigen Regierungspotential haben könnte. Die Chance, dass es bei einem bloßen Konjunktiv bleibt, bietet sich womöglich nur einmal.

Fazit:

Bis zur nächsten Bundestagswahl bleibt es spannend in der deutschen Parteienlandschaft. Und eines darf der Deutsche Michel inmitten all dieser zermürbenden Debatten nicht vergessen: Auch und vor allem ER kann als Souverän über die Ausübung seines Wahlrechts ein waschechter Verfassungshüter werden, sofern er denn will….

Im Namen des Mobs

Das Urteil des Stadtpark-Prozess am Landgericht Hamburg sorgt zurzeit für jede Menge Zündstoff in der öffentlichen Debatte.

In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2020 haben sich mehrere Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren im Stadtpark Hamburg sexuell an einem 15-jährigen Mädchen vergangen. Die Täter sollen ihr wehrloses Opfer im Wechsel stundenlang vergewaltigt haben und sich dabei sogar teilweise gegenseitig gefilmt haben, wobei die Videos unwiederbringlich gelöscht wurden. Keine Zeugen. Keine Anzeichen von Gewalteinwirkung. Wichtigstes Indiz: die Spermaspuren an der Kleidung des Mädchens, welche neun der Angeklagten zugeordnet werden konnte, jedoch keine Aussage darüber enthielten, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht (→ wie bzw. unter welchen Kriterien DNA-Mischspuren als Beweismittel gewürdigt werden, kann zum besseren Verständnis beispielsweise in diesem BGH-Urteil nachgelesen werden).

Die Ermittlungen galten in diesem Fall als besonders schwierig, doch die Jugendstrafkammer verkündete am 28.11.2023 folgendes Urteil: Neun der zehn Angeklagten wurden für schuldig befunden, einer wurde freigesprochen. Bereits zuvor war ein ursprünglich elfer Tatverdächtiger freigesprochen worden. Gegen einen der Verurteilten wurde eine Freiheitsstrafe und gegen acht Vorbewährungen zwischen einem und zwei Jahren verhängt. Vier der Verurteilten besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft und fünf hatten ausländische Staatsbürgerschaften, wobei die Staatsangehörigkeit bei zwei der Täter offenbar zunächst unklar war. In einem anderem Bericht sollen es hingegen fünf Deutsche gewesen sein, die Übrigen waren ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane sowie ein Armenier. Die Auflistung mutet zwar wie der Anfang eines Witzes an – zu Lachen gibt es bei diesem Fall jedoch nichts.

Die vorsitzende Richterin wird seither im Netz massiv angefeindet und bedroht. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit seien die verhängten Strafen viel zu gering. Hierzu ist zu erwähnen, dass § 18 Absatz 1 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, wobei gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Jugendstrafe so zu bemessen ist, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Denn im Jugendstrafrecht stehen nicht etwa Sühne oder Vergeltung im Vordergrund, sondern die Resozialisierung des Täters. Das bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass der jugendliche Straftäter die Chance erhalten soll, seine Tat zu bereuen und wieder auf den rechten Pfad zurückzukehren. Die internationale Forschung ist schon lange zu dem Ergebnis gelangt, dass härtere Strafen Straftaten generell nicht verhindern. Insbesondere bei Jugendlichen haben sie laut Hirnforschung keinen abschreckenden Effekt. Harte Strafen erfüllen laut dem Soziologen und Kriminologen Dietrich Oberwittler „primär symbolische Bedürfnisse der Bekräftigung moralischer Normen (acting out), können jedoch Kriminalität kaum verhindern“.

Über einen Großteil der Berichterstattung kann man jedenfalls nur den Kopf schütteln. Die TAZ hält sich in ihrem Artikel vom 1. Dezember nicht lange mit dem Sachverhalt auf und geht direkt dazu über, die Richterin als Heldin zu feiern. Den Begriff „Opfer“ sucht man im gesamten Text vergeblich, nicht einmal das „Mädchen“ wurde als solches bezeichnet. Für die Redaktion ist sie bloß die „15-Jährige[n]“. Das stimmt nachdenklich.

Die juristische Fachwelt schlägt sich nach meiner Beobachtung überwiegend auf die Seite der Richterin, als ginge es um widerstreitende Lager (wütender Mob versus Juristen?), und verteidigt das Urteil der Jugendstrafkammer, was nicht wirklich überrascht. Auch der Hamburger Richterverein verteidigte mit entsprechender Presserklärung vom 29. November die Richterin und verurteilte die Attacken und Gewaltaufrufe gegen sie. Leider hat man es auch hier versäumt, ein paar ebenso mitfühlende Worte zugunsten des Opfers und dessen Angehörige hinzuzufügen.

Das Portal Nius.de greift das Thema gemäß populistischer Tradition reißerisch und emotionalisierend auf und reitet undifferenziert auf den Migrationshintergrund aller Angeklagten herum, jedoch geht es überraschenderweise keineswegs bloß um Hetze, sondern man schneidet immerhin auch die Bedeutung der Tat für das Opfer an. Von „Demütigung“ und „Martyrium“ ist hier die Rede. Eine nähere Auseinandersetzung blieb zwar aus, aber wenigstens verlor diese Redaktion das Opfer nicht komplett aus den Augen.

Dass in den Medien und in der öffentlichen Debatte nun fast ausschließlich die Richterin in den Fokus gerückt wird, ist bizarr und irgendwie respektlos gegenüber dem Opfer und dem, was es erleiden musste. Zunächst dachte ich wohlwollend, dass die Leute aus Schamgefühl die Taten und ihre Umstände ausklammern und gewissermaßen dissoziieren, weil die Brutalität kaum zu ertragen ist. Aber nachdem ich mir im Internet näher angeschaut habe, welche Meinungen die Leute zu dem Fall so von sich geben, habe ich mittlerweile vielmehr den Eindruck, dass viele von ihnen in Wahrheit null Interesse an dem Geschehenen haben, sondern nur auf den vorbeifahrenden Hass-Zug aufspringen, weil er es ihnen ermöglicht, sich willkürlich aber dafür umso lauter zu empören, nur weil sie gerade ein Ventil für ihre eigenen Probleme oder eine Bühne für ihr narzisstisches Mitteilungsbedürfnis benötigen. Alle wollen da irgendwie mitmischen und vorzugsweise hassen, egal ob es die Richterin trifft, die im Grunde nur ihre Arbeit verrichtet, die Täter oder die Politiker die angeblich nichts tun wollen, um ihre Bürger zu schützen. Hauptsache mithaten! Von der psychosozialen Dynamik ist da im Grunde kein allzu großer Quantensprung zwischen denen, die im Hassrausch schwelgen und der angeprangerten Gruppenvergewaltigung.

Leider macht sich kaum jemand noch die Mühe zu recherchieren, was da genau in dieser Nacht passiert sein könnte, wie der Tathergang ausgesehen haben könnte, wie sich das Opfer in diesen qualvollen Stunden gefühlt haben muss, wie es seine zukünftige Entwicklung prägt und – ja – auch wie die Täter mit der Tat und dem Prozess leben müssen. Auch Letzteres kann und darf man hinterfragen, sofern man überhaupt ein aufrichtiges Interesse daran hat, die Dimension der Geschehnisse zu begreifen. Nein, stattdessen kollidieren in sämtlichen Social Media und Kommentarbereichen der Nachrichenportale der wütende Mob, Juraroboter, pietätlose Journalisten und andere emotionale Einzeller. Traurig.

In Griechenland debattiert die Öffentlichkeit ihre Verbrechen übrigens nach meiner Beobachtung etwas anders, um mal einen kurzen Vergleich zu ziehen. Zwar tauscht man sich ebenfalls sehr emotional aus und teilweise sogar emotionaler, aber weitestgehend ad rem, also zur Sache. Insbesondere wenn Kinder oder junge Menschen betroffen ist. So etwa im Mordfall Caroline, der vor zwei Jahren für Entsetzen gesorgt hatte, als eine junge Frau von ihrem Ehemann im Beisein ihres gemeinsamen Babys ermordet wurde.

Hierzulande ist man leider immer sehr schnell sehr weit weg vom eigentlichen Thema, was gewisse Zweifel an der Empathiefähigkeit der deutschen Gesellschaft weckt.

Ein gut recherchierter Artikel und der bisher einzige, der das Thema mit dem gebotenen Feingefühl und journalistischem Verantwortungsbewusstsein behandelt, ist jedenfalls im Abendblatt nachzulesen. Erst durch diesen Artikel erfuhr ich bei meinen Recherchen wie der Name des Opfers lautete: Sabine. Durch die Tat sei in Sabine etwas „gestorben“, gab sie an. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Im Übrigen missbillige ich die Art und Weise, mit der sämtliche Kritiker des Urteils und des Strafmaßes über einen Kamm geschert werden. Nicht nur Juristen, die imstande sind, den Prozess in seiner Komplexität zu verstehen, haben das Recht auf eine Meinung, sondern jeder. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Meinung und das Rechtsempfinden von Juristen und Richterkollegen steht auch keinesweg über die der übrigen Bürger, auch wenn dies gerne so suggeriert wird. Sollte ein demokratisches Rechtssystem im Laufe seiner Entwicklung tatsächlich zu kompliziert geworden sein, sollte ein Weg gefunden werden, es dem Verständnis durch den Bürger zugänglich zu machen. Da sind klar Gesetzgeber und Bildungspolitik gefragt. Denn schließlich ergeht das Urteil nicht im „Namen der Rechtsexperten“, sondern bekanntlich Im Namen des Volkes.

Mit der Bahn hin…und dem Pkw wieder zurück

Wohin oder wann auch immer es gehen darf, ob nun vorwärts oder rückwärts, durch Raum oder gar Zeit, ich plädiere klar für den Erhalt der Individualmobilität!

Die Zeitmaschine, Spielfilm 1960

Warum? Nur auf den Massenverkehr zu setzen, ist unrealistisch und bringt’s einfach nicht. Gestern Abend, auf dem Heimweg von Köln, ist mein ICE bei Siegburg stehengeblieben und stand dort erstmal fast eine Stunde…im Tunnel…legte schließlich den „Rückwärtsgang“ ein und schmiss in Siegburg/Bonn alle Fahrtgäste raus. Abbruch. „Fahren Sie mit dem Nahverkehr zurück an den Kölner Hauptbahnhof.“, empfahl man uns. Grund war wohl eine defekte Oberleitung.

Offenbar nicht die erste in diesem Streckenabschnitt. Da fragt man sich so als Laie ganz naiv: Wie oft muss denn das Ding bitteschön repariert werden, damit es längerfristig funktioniert?

Wer auch immer die Verantwortung für die zahllosen Pannen und Verspätungen bei der Deutschen Bahn trägt, für mich steht fest: Ein Zug, der nicht fährt, ist nix wert.

Da tröstet der neue Werbespot der DB für „Mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit“ nicht besonders.

Fazit: Meine nächste innerdeutsche Reise erfolgt jedenfalls definitiv NICHT mit der Bahn!

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