Unerwünscht

Der Angriff

Neulich besuchte ich einen beliebten Flohmarkt in Mannheim. Das Wetter war heiter und so war der Markt gut besucht. Blendend gelaunt schlenderte ich von einem Verkaufsstand zum nächsten, machte ein paar Schnäppchen und plauderte mit den Verkäufern. Dann stieß ich auf den Stand einer dunkelhäutigen Verkäuferin mittleren Alters. Sie war afrikanischer Abstammung, wie ich später erfuhr. Die Frau bot hauptsächlich Secondhand-Oberbekleidung und einige wenige neue Gürtel sowie Taschen an. Ich grüßte sie und sah mich um, als plötzlich eine weitere Frau hinzustieß. Die blonde deutsche Frau, um die 50 Jahre alt, klein, leicht untersetzt, gab sich zunächst als interessierte Kundin und sah sich die Taschen genauer an. Alles soweit unverfänglich. Sie wirkte wie der Prototyp einer netten Nachbarin von nebenan. Vielleicht eine Hausfrau. Sie fragte die Händlerin freundlich nach dem Preis und bekam auch ohne Umschweife Auskunft. Es war der Auftakt eines ganz gewöhnlichen Verhandlungsgesprächs. Aber der Schein trog. Urplötzlich schlug ihre Stimmung um und in überraschend gouvernantenhafter Manier belehrte die Kundin die Händlerin in hartem Hochdeutsch:

„Die Taschen hier sind Neuware. Sie wissen aber schon, dass Neuware hier nicht erlaubt ist?“

Da ich direkt neben ihr stand, kam ich nicht umhin das Gespräch mitzuverfolgen. Insbesondere missfiel mir die perfide Taktik, also die Scheinfreundlichkeit und das geheuchelte Kaufinteresse, mit der die deutsche Frau ihren Angriff präparierte. Diese wurde nur noch vom anklagenden und missächtlichen Ton getoppt, mit dem sie ihren verbalen Angriff ausführte. Ich war erschüttert, ließ es mir aber nicht anmerken. Aufgrund meiner griechischen Wurzeln war ich in meiner Vergangenheit und insbesondere meiner Kindheit selbst schon oft Ziel ausländerfeindlicher und rassistischer Anfeindungen. Insofern ordne blitzschnell und präzise ein, ob eine Belehrung wohlwollend gemeint und nur im Ton daneben ist oder ausschließlich feindseliger Natur. Hier war eindeutig letzter Fall gegeben.

Meine Neugier und mein Pflichtgefühl hinderten mich daran, mich von der unbehaglichen Situation zu entfernen und weiterzugehen. Pflichtgefühl insofern, als dass meine reine Anwesenheit die deutsche Frau möglicherweise daran hinderte, noch mehr Grenzen zu überschreiten. Wer weiß, was sie noch alles ohne Zeugen vom Stapel gelassen hätte. Ich blieb also stehen, verhielt mich jedoch passiv. Nicht zuletzt wollte ich wissen, mit welcher Legitimation sie in dieser Weise in Erscheinung trat. Unklar war, ob die Frau zum Verein gehörte, die den Markt veranstaltete. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, würde sie dies – moralisch und juristisch – keineswegs dazu berechtigen, so mit der Verkäuferin zu sprechen. Sie sprach mit einer erwachsenen und erfahrenen Frau wie mit einem unartigen Kind, von oben herab. Aber die Gesamtsituation würde zumindest in einem etwas anderen Licht erscheinen, wenn diese die Befugnis hätte, für Ordnung auf dem Markt zu sorgen. Da sich die Frau jedoch nicht entsprechend zu erkennen gab und nicht auswies, gehörte sie folglich weder zum Veranstalter noch zum Ordnungsamt. Die in Bedrängnis geratene Händlerin wollte sich die Belehrung – mit Recht – nicht gefallen lassen und entgegnete der Frau mit Akzent:

„Na und? Andere verkaufen auch neue Sachen. Sind Sie vom Zollamt?“

Die Fragestellung war zwar taktisch nicht die Klügste, aber mir gefiel ihr Widerstand. Immerhin hatte sie versucht sich zu wehren, auch wenn sie ihr verbal vielleicht nicht das Wasser reichen konnte.

Die Angreiferin, die mit dieser Antwort offenbar nicht gerechnet hatte, suchte kurz nach den passenden Worten und antwortete genüsslich-triumphierend:

„Vielleeeeeeicht!“

Aus dem Augenwinkel beobachtete ich ihr suffisanten Grinsen. Zugleich blitzte in ihren Augen ein diabolisches Leuchten auf, während sie sich an der irritierten Reaktion der Händlerin schadenfroh ergötzte. So einen niederträchtigen Versuch, einen anderen Menschen zu dominieren, hatte ich schon lange nicht mehr bei einem Menschen beobachtet und fand es trotz meiner Erfahrungen im Strafrecht befremdlich und gruselig. Was für eine gestörte und toxische Persönlichkeit mit Herrschenmenschkomplex….

Das Dilemma

Innerlich platzte mir zugleich fast der Kragen, denn ihre Antwort, mit der sie zielgerichtet den Schein von staatlicher Autorität fingieren und damit Angst bei der Adressatin erzeugen wollte, war reinster Bullshit und diente ausschließlich dazu, die Verkäuferin weitergehend einzuschüchtern und mit einem Vorwand in den Tiefstatus zu drängen. Ich hatte also die Wahl, die Frau deutlich hörbar für Dritte mit ihrem offenkundigen rassistischen und misanthropischen Grundhaltung zu konfrontieren, sie bloßzustellen und anschließend über die Strafbarkeit von Amtsanmaßung zu belehren. Aber der darauf folgende Schlagabtausch hätte mir den Marktbesuch und womöglich den restlichen Tag verhagelt und mir darüber hinaus unnötig Energie abgezogen, die ich für andere Unternehmungen vorgesehen hatte. Ich hatte noch familiäre Verpflichtungen zu erfüllen, abends wollte ich noch Tango tanzen gehen und nicht zuletzt bin ich auf meine mentale Balance bedacht. Wer im Laufe seines Lebens in viele Konflikte gezogen wurde, diese also erlebt und überlebt hat, überlegt sich ab einer gewissen inneren Reife genau, in welche ‚Arena‘ er steigt oder welche er vermeidet. Meine Interessensabwägung war insofern legitim. Ich brauchte nicht den Kampf der Verkäuferin an mich reißen und ich musste auch nicht ihre Rechtsanwältin sein.

Also entschied ich mich für eine andere Option: Die Angreiferin zog kurz nach ihrer frechen Antwort auch schon ihrer Wege. Ohnehin ging die Attacke sehr schnell vonstatten. Beim Gehen drehte sie sich zu ihrer Sicherheit noch einmal zum Stand um. Ich sah sie an, aber keine Silbe von mir. Keine unnötige Eskalation. Kein Geschrei. Keine Polizei. Einmischen musste ich mich dennoch. Stattdessen entschied ich, den Schaden schnell zu begrenzen und in seiner Wirkung zu ‚überschreiben‘, den sie bei ihrem Opfer vorsätzlich und erkennbar verursacht hatte. Zwar hatte die Händlerin versucht, sich gegen die Attacke zur Wehr zu setzen, aber mir fiel auf, dass sie anschließend destabilisiert und zermürbt wirkte.

Schadensbegrenzung

Ich tröstete sie und beruhigte sie mit dem Hinweise, dass sie sich keine Sorgen zu machen brauchte. Sie gab sich cool und tapfer, aber ihre Körpersprache und Mimik sagte mir etwas anderes. Ich versicherte ihr, dass die Frau weder vom Zoll noch von sonst einer Behörde war. Sie sei nichts davon und überhaupt nicht in der Position, so mit ihr so reden. „Eine Wichtigtuerin. Ein Nobody„, fügte ich scherzhaft hinzu. Die Dame verstand diese Sprache und lächelte. Wir unterhielten uns noch ein bisschen. Sie konnte nicht begreifen, wieso sie sie überhaupt angegriffen hatte. Sie würde oft von Leuten so behandelt als wäre sie gerade erst hier in Deutschland eingetroffen, dabei sei sie seit fast 30 Jahren hier. Ich sei anders, fügte sie hinzu. Ich sei lieb.

Das brachte mich in Verlegenheit und machte mich zugleich traurig. Offenbar kannte sie sich mit Ausgrenzung nur allzu gut aus. Dies rührte wiederum alte Erinnerungen in mir selbst auf. Unangenehme Situationen, in denen repressiv mit mir umgegangen wurde. Ich gab der Dame einige abschließende praktische Tipps für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Angreiferin zurückkehrte. Sodann lenkte ich das Gespräch auf andere positive Themen wie etwa Mode. Nach einer Weile hatte ich das Gefühl, dass sie sich gefangen hatte und wieder halbwegs entspannt war. Als eine weitere Kundin mit echtem Kaufinteresse auftauchte, zog ich still und leise weiter.

Reflexion

Dennoch ließ mich die Situation nicht sofort los. Ich rätselte noch ein wenig, auch darüber, was konkret der deutschen Frau widerfahren war, dass sie scheinbar Schwächere verbal attackiert.

Eines stand für mich jedoch fest: Mit Sicherheit hätte sie sich eine solche Belehrung gegenüber einer Landsfrau nicht geleistet. Und erst recht nicht bei einem physisch überlegenen Mann mit Migrationshintergrund. Da hätte frau natürlich Angst vor einer Ohrfeige oder gar einem Messer zwischen den Rippen. Aber bei einer Frau gleichen Alters und körperlicher Konstitution gab ihr die eigene Risikoabwägung offenbar grünes Licht. Mit der kann ich das machen! Der zeige ich jetzt mal, wo ihr Platz in dieser Gesellschaft ist! Die soll sich in meinem Land nicht so wohl fühlen, sondern in Furcht leben! So und so ähnlich sind die Muster.

Händler dieses Markts bieten übrigens nebenher in der Tat auch die eine oder andere Neuware an, was zwar regelwidrig ist, aber bis zu einem gewissen Maß toleriert wird. Es ging der Angreiferin jedoch nicht im Geringsten darum, dass die Frau mit Neuware handelte oder woher diese stammte, sondern einzig und allein nur darum, ihr ein deutliches Signal des Unerwünschtseins zu setzen. Die Frau hatte aus ihrer Sicht dort nichts zu suchen und sollte ‚weg‘ – am besten drei Meter unter die Erde. Und dies ist vermutlich nicht einmal eine Überinterpretion ihrer Geisteshaltung. Manche Menschen hegen innerlich tiefste Abgründe und projezieren ihre Gefühle – oft ihren Selbsthass oder Schamgefühle – auf andere. Womöglich lebte die Angreiferin Lichtjahre weit an ihren (subjektiv empfundenen) beruflichen Möglichkeiten vorbei oder wurde von ihrem Mann für eine südländische Frau verlassen. Das sind natürlich nur Spekulationen, denn ich kannte die Frau und ihre Biographie nicht und auch war angesichts der Züge, die sie offenbarte, nicht im Geringsten an einem Kennenlernen interessiert.

Parallelen

Oftmals liegen solchen Ressentiments eben keineswegs logischen Erwägungen zugrunde, wie man vielleicht zunächst nachsichtig meinen könnte, sondern fußen in teilweise schweren psychiatrischen und antisozialen Störungen. Berühmtes Beispiel: Adolf Hitler. Das Beispiel wähle ich hier nicht von ungefähr. Dem Verhalten der Angreiferin liegt dieselbe brandgefährliche spießbürgerliche Mentalität zugrunde, die einst dem Nationalsozialismus sowie dem Antisemitismus Tür und Tor öffnete. Hätten Menschen wie die Angreiferin auf dem Flohmarkt tatsächlich Macht über andere, dann gute Nacht, Deutschland! Das hatten wir schon einmal. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen damals entweder Nazis, Sympathisanten oder Weggucker waren. Nur verhältnismäßig wenige starke Individuen empfanden die verübten Verbrechen als großen Unrecht und leisteten aktiv Widerstand. Schließlich war es, um es überspitzt zu formulieren, schlichtweg bequemer mit dem Strom zu schwimmen und den Arm in die Luft zu heben als sich mit sich selbst und seiner eigenen Innenwelt kritisch auseinanderzusetzen, gegen die Machthaber und Mehrheitsgesellschaft aufzulehnen und dabei seinen eigenen Kragen zu riskieren.

Die Nachfahren sind natürlich keinesfalls(!) unter Generalverdacht zu stellen und können für die Verbrechen ihrer (Ur-)Großeltern auch nichts. Aber trotz jahrzehntelanger, intensivster erzieherischer Aufarbeitung des damaligen Unrechts bis in die heutige Zeit, hat sich bei einigen leider die Idee davon gehalten, dass einige Menschen ‚hochwertiger‘ sind als andere.

Nie wieder

Leider haben diese es immer noch nicht verstanden oder verstehen wollen, dass das deutsche Volk zum Ende des Zweiten Weltkrieges großes Glück hatte, dass die Alliierten und allen voran die USA ihnen gestatteten(!), weiter zu existieren. Die Entwicklung der amerikanischen Atombombe erfolgte beispielsweise keineswegs zum Zwecke der bloßen Abschreckung. Mit der Geduld waren die Alliierten längst am Ende. Nur weil die Entwicklung länger dauerte als geplant und Nazideutschland mangels anderer Handlungsoptionen zwischenzeitlich kapitulierte, sah die US-Regierung von diesem Vorhaben ab. Strategisches Ziel war, nebenbei bemerkt, Mannheim /Ludwigshafen, um die deutsche Industrie empfindlich zu treffen. Zum Glück erwies sich dies gerade noch rechtzeitig als nicht mehr nötig. Aber nach allem was sich Deutschland damals geleistet hat – und damit möchte ich meinen Exkurs in die Geschichte besiegeln –, sollte es mit einem Minimum an Anstand, Dankbarkeit und Demut vor der Geschichte eigentlich die heilige Pflicht der Deutschen sein, sämtliches Gedankengut zu unterdrücken, welches zur systematischen Ausgrenzung und daraus resultierendem Leid führt.

Aber viele wollen leider nicht an sich selbst arbeiten. Und so sind Ausgrenzung und Rassismus Teil unserer gesellschaftlichen Realität, wie man auch am zunehmenden Erfolg der AfD unschwer beobachten kann. Und in verdeckter Form tritt er häufiger in Erscheinung als offen, was ihn nicht weniger schmerzlich für die Opfer macht. So nimmt die Gewaltspirale ihren Lauf. Umso wichtiger ist es, zumindest nicht wegzugucken und überlegt zu handeln. Handeln bedeutet nicht zwangsläufig, bei jeder kleinen Attacke selbstgerecht dazwischenzugehen. Und auf gar keinen Fall sollte man sich physisch in Gefahr bringen. Manchmal genügt es, einfach ein besseres Beispiel zu leben, um Hass und Ausgrenzung effektiv zu neutralisieren.

Kommentar zur Tragödie in Mannheim

Die Polizei Mannheim trauert derzeit um ihren Kollegen und die Menschen fühlen mit! Am 31.05.2024 gegen Mittag kam es im Rahmen einer Kundgebung des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ zu einer Gewalteskalation, bei dem ein in Deutschland lebender 25-jähiger Afghane mit einem Messer mehrere Personen auf dem Marktplatz Mannheim attackierte. Der Tatverdächtige agierte dabei möglicherweise mit religiöser Motivation. Inmitten der Tatdynamik wurde der 29-jährige Polizeibeamte Rouven L. durch gezielte Messerangriffe im Kopf-Hals-Bereich so schwer verletzt, dass dieser kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag. Zuvor erlitt der Redner der geplanten Kundgebung, ein islamkritischer Aktivist, dem allem Anschein nach primär das Attentat galt, schwere Verletzungen. Ein Exekutivbeamter stoppte den Attentäter schließlich per Schusswaffeneinsatz.

Kaum jemandem dürfte die rege Berichterstattung entgangen sein. Während der Schock bei den Bürgern nach einer Woche ungemindert tief sitzt, führt die Politik Scheindebatten. Selbst die größten Schlafmützen unter unseren Volksvertretern geben sich urplötzlich als entschlossene Machertypen und leidenschaftliche Verfechter von Demokratie und Freiheit, was angesichts der heutige Wahlen unleugbar einen gewissen Beigeschmack hat. Und Experten ebenso wie Wichtigtuer überschlagen sich mit unausgegorenen Analyseversuchen.

Mich persönlich ermüden offen gestanden diese peinlich-leeren Kampfansagen vonseiten unserer Politiker. Diese werden nur von hohlen und überflüssigen Phrasen wie „Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht.“ übertroffen, mit denen man dann kurz darauf wieder einen Gang herunterzuschalten versucht, weil man ganz genau weiß, dass man den Mund zu voll genommen hat. Gerne hätte ich in diesem Punkt einmal Unrecht. Die Zeit wird es zeigen…

Und was mich fast so betroffen macht wie die Tat selbst, ist, dass es heute kaum noch Raum für Trauer zu geben scheint. Als würde ein Großteil der Gesellschaft diese wichtige Stufe der Krisenbewältigung bewusst überspringen.

Tatsache ist, ein junger Mann ist bei der Erfüllung seiner Pflichten gestorben. Ein noch jüngerer hat ihn auf dem Gewissen und damit mal eben auch sein eigenes Leben in die Tonnen getreten. Mich interessiert, warum. Wer glaubt, dass am 31. Mai diese Tragödie begann, täuscht sich. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass sie an diesem Tag gipfelte. Dass solche Fälle komplexer sind, als es zunächst den Anschein hat und im Gesamtkontext betrachtet in einem anderen Licht erscheinen, zeigt zum Beispiel auch die Aufarbeitung des Falls Brokstedt:

Was die Ereignisse auf dem Markplatz Mannheim anbelangt, würde ich mir grundsätzlich mehr Solidarität wünschen, damit denjenigen, die die Tat instrumentalisieren, abfeiern oder die Opfer verhöhnen, ein klares Signal gesendet wird. Unsere Polizei mag nicht perfekt sein, aber wir haben nur diese und ihre Vertreter möchte ich gesund und munter sehen. Nicht demoralisiert. Und schon gar nicht unter der Erde. Deshalb und auch weil die Eingriffe auf Sicherheits- und Rettungskräfte in letzter Zeit deutlich zugenommen haben, trage ich die Schutzschleife. Diese kann man kaufen oder beispielsweise über die Initiative des Hessischen Innenministeriums auch kostenlos anfordern.

Wen neben Trauer oder Wut in diesen Tagen zusätzlich Angst plagt, dem möchte ich ans Herz legen, sich konstruktiv mit ihr auseinanderzusetzen. Statistisch gesehen ist es höchst unwahrscheinlich, Opfer eines Attentats, Amoklaufs oder Terroranschlags zu werden. Wer möchte, kann sich jedoch selbst informieren, aber bitte nicht in der Thematik verlieren. Ich empfehle das Buch des Terrorismusexperten Florian Peil „Terrorismus – wie wir uns schützen können.“ Die gedankliche Auseinandersetzung mit konkreten Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen kann – auch wenn es paradox erscheinen mag – beruhigend wirken und dem Gefühl der Hilfslosigkeit entgegenwirken.

Nehmt euch die Zeit zu trauern und solidarisiert euch!

Eine spannende Woche

Deutschland hat parteipolitisch eine ziemlich spannende Woche hinter sich. Das neue gegründete BSW betritt mit einem lauten Paukenschlag die Bühne. Die NPD wiederum geht mit Pauken und Trompeten immer weiter den Bach runter. Das ist mir einen Kommentar wert.

Samstag:

Spitzenpolitikerin Sahra Wagenknecht hielt beim Gründungsparteitag vom 27.01.2024 der von ihr gestifteten Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“, kurz BSW, eine beeindruckende und temperamentvolle Rede, in welcher sie den Finger in die Wunde der Nation legte, eine Vielzahl von Problemen in Deutschland ungeschönt aufs Tapet brachte und gegen die anderen Parteien heftig austeilte.

Zwar wurde sie in Fachkreisen dahingehend kritisiert, keine Lösungen anzubieten, allerdings würde das Aufzeigen detaillierter Lösungswege klar den Rahmen sprengen sowie den Zweck einer solchen Veranstaltung verfehlen. In erster Linie geht es schließlich darum, das „Baby“ zu präsentieren. Eventuell will man sich da auch vorerst bewusst nicht in die Karten gucken lassen. Aber zu erkennen, wo überhaupt die „Baustellen“ hierzulande zu lokalisieren sind, ist allemal mehr als andere Parteien in letzter Zeit vorweisen können. Diese verfolgen derzeit auch keine überzeugenden und spürbaren Problemlösungsstrategien. Nicht zuletzt deshalb erstarkt derzeit die AfD, die viele Menschen irrtümlich für eine gute Alternative halten, aber dazu später mehr.

Manchen mag es jedenfalls aufstoßen, wenn unverhohlen Personenkult betrieben wird. Grundsätzlich bin ich da auch eher skeptisch. Andererseits schwingt bei der Kritikern der BSW meist eine leichte misogyne Grundhaltung mit. Vermutlich gäbe es summa summarum weniger Nasenrümpfen, wäre der Parteistifter ein Kerl. Nebenbei bemerkt ist der Parteiname wohl ein Provisorium und wird in Zukunft umgeändert.

Einen Mangel an Kompetenz, Rückgrat oder Substanz kann man dieser Frau jedenfalls nicht vorwerfen, zumindest nicht ohne sich dabei lächerlich zu machen. Zu Recht gilt sie als eine der besten Rhetorikerinnen unter den deutschen Poltikern. Da könnten sich einige monotone Schlafmützen eine Scheiben abschneiden. Der Auftakt des BSW hat mich jedenfalls positiv überrascht. Hier ein ausführliches Video:

Dienstag:

Vier Tag zuvor wurde die rechtsextreme Partei „Die Heimat“, ehemals NPD, mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.2024 für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Ausrichtung der Partei sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dem Verfahren kommt nach meiner Einschätzung insofern Bedeutung zu, als dass es als eine Art Stresstest für künftige Verbote extremistischer Parteien fungieren könnte. Denn die Verfassungsrichter prüfen dabei dieselben Kriterien wie bei einem Parteiverbotsverfahren, sodass ein Verbot der rechtsextremen Partei zumindest möglich wäre. Ein entsprechender Antrag gegen die NPD ist zuletzt 2017 gescheitert, da das Gericht die Partei für zu klein und unbedeutend erachtete.

Zuletzt hatte das Gericht eher dahingehend von sich reden gemacht, recht großzügig mit den zahlreichen Grundrechtsverletzungen während der Pandemie umgegangen zu sein. Vor diesem Hintergrund hat mich die Begründung (siehe Youtube-Video) des Gerichts zugegeben besonders stolz und auch hoffnungsvoll im Hinblick auf einen solide funktionierenden Rechtsstaat gemacht. Andererseits wurde mit diesem Urteil bei genauer Betrachtung bloß ein wütender Gartenzwerg in die Schranken verwiesen, denn von der „Heimat“ ging zumindest aktuell keine nennenswerte Gefahr für Freiheit und Demokratie aus. Aber es war zumindest ein deutliches Warnsignal in Richtung Rechtsextremismus.

Die Rufe nach einem Parteiverbot der AfD werden in der Bevölkerung nun immer lauter. Diese bringt es bei den Umfrageergebnissen mittlerweile auf stattliche über zwanzig Prozent, gilt in vier Bundesländern als gesichert rechtsextrem und steht in den meisten zumindest unter besonderer Beobachtung.

Die NPD bzw. „Heimat“ war zu schwach für ein Parteiverbot. Die AfD könnte hingegen inzwischen zu stark sein, um verfassungsgerichtlich verboten zu werden. Wenn d.h. falls das Bundesverfassungsgericht mit einem entsprechenden Antrag beauftragt wird, ist zu hoffen, dass unsere Richterinnen und Richter ihrer Rolle als Hüter der Verfassung erneut gerecht werden und den nötigen Mumm an den Tag legen, selbst einer Partei den Riegel vorzuschieben, die bereits in den Bundestag eingezogen ist und nun sogar zahlenmäßigen Regierungspotential haben könnte. Die Chance, dass es bei einem bloßen Konjunktiv bleibt, bietet sich womöglich nur einmal.

Fazit:

Bis zur nächsten Bundestagswahl bleibt es spannend in der deutschen Parteienlandschaft. Und eines darf der Deutsche Michel inmitten all dieser zermürbenden Debatten nicht vergessen: Auch und vor allem ER kann als Souverän über die Ausübung seines Wahlrechts ein waschechter Verfassungshüter werden, sofern er denn will….

Im Namen des Mobs

Das Urteil des Stadtpark-Prozess am Landgericht Hamburg sorgt zurzeit für jede Menge Zündstoff in der öffentlichen Debatte.

In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2020 haben sich mehrere Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren im Stadtpark Hamburg sexuell an einem 15-jährigen Mädchen vergangen. Die Täter sollen ihr wehrloses Opfer im Wechsel stundenlang vergewaltigt haben und sich dabei sogar teilweise gegenseitig gefilmt haben, wobei die Videos unwiederbringlich gelöscht wurden. Keine Zeugen. Keine Anzeichen von Gewalteinwirkung. Wichtigstes Indiz: die Spermaspuren an der Kleidung des Mädchens, welche neun der Angeklagten zugeordnet werden konnte, jedoch keine Aussage darüber enthielten, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht (→ wie bzw. unter welchen Kriterien DNA-Mischspuren als Beweismittel gewürdigt werden, kann zum besseren Verständnis beispielsweise in diesem BGH-Urteil nachgelesen werden).

Die Ermittlungen galten in diesem Fall als besonders schwierig, doch die Jugendstrafkammer verkündete am 28.11.2023 folgendes Urteil: Neun der zehn Angeklagten wurden für schuldig befunden, einer wurde freigesprochen. Bereits zuvor war ein ursprünglich elfer Tatverdächtiger freigesprochen worden. Gegen einen der Verurteilten wurde eine Freiheitsstrafe und gegen acht Vorbewährungen zwischen einem und zwei Jahren verhängt. Vier der Verurteilten besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft und fünf hatten ausländische Staatsbürgerschaften, wobei die Staatsangehörigkeit bei zwei der Täter offenbar zunächst unklar war. In einem anderem Bericht sollen es hingegen fünf Deutsche gewesen sein, die Übrigen waren ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane sowie ein Armenier. Die Auflistung mutet zwar wie der Anfang eines Witzes an – zu Lachen gibt es bei diesem Fall jedoch nichts.

Die vorsitzende Richterin wird seither im Netz massiv angefeindet und bedroht. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit seien die verhängten Strafen viel zu gering. Hierzu ist zu erwähnen, dass § 18 Absatz 1 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, wobei gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Jugendstrafe so zu bemessen ist, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Denn im Jugendstrafrecht stehen nicht etwa Sühne oder Vergeltung im Vordergrund, sondern die Resozialisierung des Täters. Das bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass der jugendliche Straftäter die Chance erhalten soll, seine Tat zu bereuen und wieder auf den rechten Pfad zurückzukehren. Die internationale Forschung ist schon lange zu dem Ergebnis gelangt, dass härtere Strafen Straftaten generell nicht verhindern. Insbesondere bei Jugendlichen haben sie laut Hirnforschung keinen abschreckenden Effekt. Harte Strafen erfüllen laut dem Soziologen und Kriminologen Dietrich Oberwittler „primär symbolische Bedürfnisse der Bekräftigung moralischer Normen (acting out), können jedoch Kriminalität kaum verhindern“.

Über einen Großteil der Berichterstattung kann man jedenfalls nur den Kopf schütteln. Die TAZ hält sich in ihrem Artikel vom 1. Dezember nicht lange mit dem Sachverhalt auf und geht direkt dazu über, die Richterin als Heldin zu feiern. Den Begriff „Opfer“ sucht man im gesamten Text vergeblich, nicht einmal das „Mädchen“ wurde als solches bezeichnet. Für die Redaktion ist sie bloß die „15-Jährige[n]“. Das stimmt nachdenklich.

Die juristische Fachwelt schlägt sich nach meiner Beobachtung überwiegend auf die Seite der Richterin, als ginge es um widerstreitende Lager (wütender Mob versus Juristen?), und verteidigt das Urteil der Jugendstrafkammer, was nicht wirklich überrascht. Auch der Hamburger Richterverein verteidigte mit entsprechender Presserklärung vom 29. November die Richterin und verurteilte die Attacken und Gewaltaufrufe gegen sie. Leider hat man es auch hier versäumt, ein paar ebenso mitfühlende Worte zugunsten des Opfers und dessen Angehörige hinzuzufügen.

Das Portal Nius.de greift das Thema gemäß populistischer Tradition reißerisch und emotionalisierend auf und reitet undifferenziert auf den Migrationshintergrund aller Angeklagten herum, jedoch geht es überraschenderweise keineswegs bloß um Hetze, sondern man schneidet immerhin auch die Bedeutung der Tat für das Opfer an. Von „Demütigung“ und „Martyrium“ ist hier die Rede. Eine nähere Auseinandersetzung blieb zwar aus, aber wenigstens verlor diese Redaktion das Opfer nicht komplett aus den Augen.

Dass in den Medien und in der öffentlichen Debatte nun fast ausschließlich die Richterin in den Fokus gerückt wird, ist bizarr und irgendwie respektlos gegenüber dem Opfer und dem, was es erleiden musste. Zunächst dachte ich wohlwollend, dass die Leute aus Schamgefühl die Taten und ihre Umstände ausklammern und gewissermaßen dissoziieren, weil die Brutalität kaum zu ertragen ist. Aber nachdem ich mir im Internet näher angeschaut habe, welche Meinungen die Leute zu dem Fall so von sich geben, habe ich mittlerweile vielmehr den Eindruck, dass viele von ihnen in Wahrheit null Interesse an dem Geschehenen haben, sondern nur auf den vorbeifahrenden Hass-Zug aufspringen, weil er es ihnen ermöglicht, sich willkürlich aber dafür umso lauter zu empören, nur weil sie gerade ein Ventil für ihre eigenen Probleme oder eine Bühne für ihr narzisstisches Mitteilungsbedürfnis benötigen. Alle wollen da irgendwie mitmischen und vorzugsweise hassen, egal ob es die Richterin trifft, die im Grunde nur ihre Arbeit verrichtet, die Täter oder die Politiker die angeblich nichts tun wollen, um ihre Bürger zu schützen. Hauptsache mithaten! Von der psychosozialen Dynamik ist da im Grunde kein allzu großer Quantensprung zwischen denen, die im Hassrausch schwelgen und der angeprangerten Gruppenvergewaltigung.

Leider macht sich kaum jemand noch die Mühe zu recherchieren, was da genau in dieser Nacht passiert sein könnte, wie der Tathergang ausgesehen haben könnte, wie sich das Opfer in diesen qualvollen Stunden gefühlt haben muss, wie es seine zukünftige Entwicklung prägt und – ja – auch wie die Täter mit der Tat und dem Prozess leben müssen. Auch Letzteres kann und darf man hinterfragen, sofern man überhaupt ein aufrichtiges Interesse daran hat, die Dimension der Geschehnisse zu begreifen. Nein, stattdessen kollidieren in sämtlichen Social Media und Kommentarbereichen der Nachrichenportale der wütende Mob, Juraroboter, pietätlose Journalisten und andere emotionale Einzeller. Traurig.

In Griechenland debattiert die Öffentlichkeit ihre Verbrechen übrigens nach meiner Beobachtung etwas anders, um mal einen kurzen Vergleich zu ziehen. Zwar tauscht man sich ebenfalls sehr emotional aus und teilweise sogar emotionaler, aber weitestgehend ad rem, also zur Sache. Insbesondere wenn Kinder oder junge Menschen betroffen ist. So etwa im Mordfall Caroline, der vor zwei Jahren für Entsetzen gesorgt hatte, als eine junge Frau von ihrem Ehemann im Beisein ihres gemeinsamen Babys ermordet wurde.

Hierzulande ist man leider immer sehr schnell sehr weit weg vom eigentlichen Thema, was gewisse Zweifel an der Empathiefähigkeit der deutschen Gesellschaft weckt.

Ein gut recherchierter Artikel und der bisher einzige, der das Thema mit dem gebotenen Feingefühl und journalistischem Verantwortungsbewusstsein behandelt, ist jedenfalls im Abendblatt nachzulesen. Erst durch diesen Artikel erfuhr ich bei meinen Recherchen wie der Name des Opfers lautete: Sabine. Durch die Tat sei in Sabine etwas „gestorben“, gab sie an. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Im Übrigen missbillige ich die Art und Weise, mit der sämtliche Kritiker des Urteils und des Strafmaßes über einen Kamm geschert werden. Nicht nur Juristen, die imstande sind, den Prozess in seiner Komplexität zu verstehen, haben das Recht auf eine Meinung, sondern jeder. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Meinung und das Rechtsempfinden von Juristen und Richterkollegen steht auch keinesweg über die der übrigen Bürger, auch wenn dies gerne so suggeriert wird. Sollte ein demokratisches Rechtssystem im Laufe seiner Entwicklung tatsächlich zu kompliziert geworden sein, sollte ein Weg gefunden werden, es dem Verständnis durch den Bürger zugänglich zu machen. Da sind klar Gesetzgeber und Bildungspolitik gefragt. Denn schließlich ergeht das Urteil nicht im „Namen der Rechtsexperten“, sondern bekanntlich Im Namen des Volkes.

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